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Es ist schon erstaunlich, wie viele Autoren so wenig auf die Grußformeln ihrer Briefe achten. Dabei sind die Schlusszeilen einer Korrespondenz keinesfalls eine obligate Dreingabe. Vielmehr drücken sie tatsächliche Wertschätzung und Kundenorientierung aus und können der Post einen ganz persönlichen Dreh geben. Hier mal ein paar Beispiele für Grußformeln und deren Wirkung:


„Mit freundlichen Grüßen“
Der Klassiker. Und genau deshalb auch sehr unpersönlich. Selbst Nachbarn, die einen verklagen, oder Anwaltsschreiben enden so. Wenn man schon freundlich grüßen will, warum dann nicht durch „Beste Grüße“, „Schöne Grüße“ oder „Herzliche Grüße“?

„Liebe Grüße aus Wien"
Die Botschaft: Ich grüße dich aus meiner Hochburg, du Wicht im irgendwo. Warum nicht: „Liebe Grüße nach Wien, Salzburg, Graz, …“ Kleines Wort, große Wirkung! Das „nach“ drückt sofort echte Empfängerorientierung aus: Ich grüße dich in deiner Hochburg.

„Hochachtungsvoll“
Ein bisschen antiquiert – und doppeldeutig. Nicht selten verbirgt sich dahinter Ironie. Zudem wirkt es sehr distanziert. Würde ich nur verwenden bei Leuten, die ich nicht leiden kann.

„Herzlichst“
Superlative wie „Freundlichst“, „Herzlichst“, „Allerliebst“ sind definitiv zuviel des Guten. Erstens, weil sowieso jeder weiß, dass das nicht stimmt; zweitens, weil sich dadurch die Wirkung verkehrt.

„Liebe Grüße“
Genauso wie „Viele liebe Grüße“ sind sehr persönlich, noch mehr: „Alles Liebe“. Sie bleiben meist guten Freunden und engen Vertrauten vorbehalten. In der Geschäftskorrespondenz sind sie eher unangebracht. Da schließt man neutral besser mit „Viele Grüße“ oder „Mit besten Empfehlungen“.

„MFG“, „LG“
Die Kurzformen von „Mit freundlichen Grüßen“ (MFG) beziehungsweise „Liebe Grüße“ (LG) haben sich durch SMS und E-Mails stark verbreitet, wirken aber stets etwas lieblos und geringschätzig, Motto: Für dich hab ich nicht mal die Zeit, das auszuschreiben. Bei schnellen Mitteilungen unter Kollegen oder Bekannten spricht nichts dagegen – hier dominiert schließlich die Information vor der Form; gegenüber Kunden, Geschäftspartnern oder Fremden aber ist es latent respektlos.

„Gruß“
Wegen ihrer Kürze wird die Formel ebenfalls gerne in Mails oder Kurzmitteilungen verwendet, sie gilt jedoch als Standard-Gruß, falls dieser eben nicht mehr ganz so freundlich gemeint ist. Also etwa bei Streitigkeiten mit seinem Vermieter, seiner Bank, einem Dienstleister. Die Formulierung kann deshalb leicht zu Missverständnissen und atmosphärischen Störungen führen.

„Mit den besten Wünschen für ein schönes Wochenende!“
Kreative Grüße wie der obige oder „Grüße ins sonnige…“ oder Adaptionen à la „Freundlich grüßt Sie“ werden zwar immer beliebter, weil sie individuell sind und auffallen. Aber: Wenn der Schuss nicht sitzt, sieht das nur noch bemüht aus. Knapp vorbei ist dann leider völlig daneben.

Übrigens: Laut Ö-NORM wird die Grußformel immer (!) durch eine Leerzeile vom Text abgesetzt.

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